Wer erhält eine logopädische Verordnung
und wer verordnet sie?!
Es gibt ganz unterschiedliche Störungsbilder, welche mit Hilfe logopädischer Therapie verbessert werden können.
Störungsbilder
Sprachentwicklungsstörungen und Sprachentwicklungsverzögerungen
Dyslalie/Artikulationsstörung
Dysgrammatismus
Lese-Rechtschreib-Schwäche im Rahmen einer Sprachentwicklungsstörung
Myofunktionelle Störungen
Fütterstörung/Schluckstörung/Essstörung
Stimmstörungen - organischer, funktioneller, hormoneller und psychischer Genese
Rhinophonie / Rhinolalie (Näseln)
Hörstörungen
nach einer Hörgeräterversorgung oder einer CI- Versorgung (Cochleaimplantat-Versorgung)
Sprach- & Sprechstörungen bei Mehrfachbehinderung und chronisch-neurologischen Erkrankungen
Aphasie
Dysphagie
Demenz
Parkinson
amyothrophe Lateralsklerose
Es werden Patienten aller Kassen und Privatpatienten behandelt.
Wenn vom Arzt verordnet, sind auch für einen Hausbesuch ausgerüstet.
Um eine logopädische Behandlung beginnen zu können, benötigt man eine logopädie Verordnung für Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie.
Logopädie ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung und muss von einem Arzt verordnet werden.
Diese kann von folgenden Ärzten verordnet werden:
Hausarzt
Kinderarzt
HNO-Arzt
Neuroplogen
Kieferorthopäden/Zahnarzt
SPZ
Haben Sie vor der Konsultation
mit Ihrem Arzt Fragen, dann wenden Sie sich gern an mich, wir besprechen
die Möglichkeiten.
In der Regel werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr müssen einen Eigenanteil von 10% der gesamten Therapiekosten selbst tragen, außer sie sind durch ihre Krankenkasse davon befreit.
Die Rezeptgebühr beträgt 10,00 Euro.