Wer erhält eine log. Verordnung, wer verordnet sie, welche Störungsbilder werden behandelt

Wer erhält eine logopädische Verordnung

und wer verordnet sie?!

 

 

Es gibt ganz unterschiedliche Störungsbilder, welche mit Hilfe logopädischer Therapie verbessert werden können.

Störungsbilder



Sprachentwicklungsstörungen und Sprachentwicklungsverzögerungen


Dyslalie/Artikulationsstörung


Dysgrammatismus


Lese-Rechtschreib-Schwäche im Rahmen einer Sprachentwicklungsstörung


Myofunktionelle Störungen


Fütterstörung/Schluckstörung/Essstörung


Stimmstörungen - organischer, funktioneller, hormoneller und psychischer Genese


Rhinophonie / Rhinolalie (Näseln)


Hörstörungen


nach einer Hörgeräterversorgung oder einer CI- Versorgung (Cochleaimplantat-Versorgung)


Sprach- & Sprechstörungen bei Mehrfachbehinderung und chronisch-neurologischen Erkrankungen


Aphasie


Dysphagie


Demenz


Parkinson


amyothrophe Lateralsklerose


Es werden Patienten aller Kassen und Privatpatienten behandelt.


Wenn vom Arzt verordnet, sind auch für einen Hausbesuch ausgerüstet.

Um eine logopädische Behandlung beginnen zu können, benötigt man eine logopädie Verordnung für Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie.

Logopädie ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung und muss von einem Arzt verordnet werden.


Diese kann von folgenden Ärzten verordnet werden:


Hausarzt

Kinderarzt

HNO-Arzt

Neuroplogen

Kieferorthopäden/Zahnarzt

SPZ



Haben Sie vor der Konsultation

mit Ihrem Arzt Fragen, dann wenden Sie sich gern an mich, wir besprechen

die Möglichkeiten.


In der Regel werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr müssen einen Eigenanteil von 10% der gesamten Therapiekosten selbst tragen, außer sie sind durch ihre Krankenkasse davon befreit.

Die Rezeptgebühr beträgt 10,00 Euro.